

Sie richten das Volk,
solange das Volk nicht sie richtet!
ein Blatt aus
AIZ, Jg. XV, Nr. 11, 12.3.1936
Prokop, Paul, Herausgeber
Seiten 175/176
Seite 176 mit der Fotomontage von John Heartfield
Bildinschrift:
"Das nationalsozialistische "Volksgericht" zu Berlin hat im Richardstraßenprozeß 5 Angeklagte (3 von ihnen sind Antifaschisten, 2 Kronzeugen der Anklage) zum Tode verurteilt. In der Urteilsbegründung wird zugegeben, daß den Angeklagten eine Schuld nicht nachgewiesen werden konnte. Trotzdem fällte das Sondergericht, mit Berufung auf das "gesunde Volksempfinden", fünf Todesrurteile."
In der Richardstraße in Berlin-Neukölln fand im Oktober 1931 bei einem Zusammenstoß von SA und Antifaschisten der Wirt eines SA-Sturmlokals den Tod. Fünf Antifaschisten wurden damals zu Gefängnisstrafen verurteilt. Ende Februar 1936 verurteilte der Volksgerichtshof die fünf, ohne ihre Schuld beweisen zu können, in einem neuen Prozess zum Tode.
Recto gedruckt: "Fotomontage: John Heartfield"